Die wichtigsten Fragen zum begleiteten Fahren

Am 7. Juli 2005 hat der Bundesrat den Weg für das "Begleitete Fahren mit 17" frei gemacht.

Auch das Land Brandenburg startet den Modellversuch. Ab Februar 2006 dürfen wir entsprechende Anträge entgegennehmen und ausbilden. Hier haben wir für Euch die wichtigsten Fragen schonmal zusammengestellt.

Frage: Ab welchem Alter darf für das "begleitete Fahren" ausgebildet werden ?

Antwort: Ab 16 1/2 Jahren.

Frage: Kann jemand zum Beispiel mit 17 Jahren und 9 Monaten mit dem "Begleiteten Fahren" beginnen ?

Antwort: Ja, er muss dann bis zum 18. Geburtstag in Begleitung fahren.

Frage: Kann ein Bewerber mit 16 1/2 Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A machen?

Antwort: Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A kann erst mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.

Frage: Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung hat, in Begleitung ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren und mit 17 1/2 Jahren die Ausbildung für die Klasse A machen möchte ?

Antwort: Sechs Doppelstunden Grundstoff( weil er eine vorhandene Fahrerlaubnis erweitert) und vier Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.

Frage: Gibt es für die Prüfung besondere Vorschriften, ab wann kann ich die Prüfungen ablegen?

Antwort: Für die Prüfungen gelten keine besonderen Vorschriften, die theoretische Prüfung kann drei Monate vor dem 17. Geburtstag und die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Frage: Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein ?

Antwort: Nein, er erhält eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind.

Frage: Enthält die Prüfbescheinigung ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers ?

Antwort: Nein, deshalb ist beim Fahren immer ein Peronalauswei/ Reisepass mitzuführen.

Frage: Wird der Kartenführerschein (mit 18) von der Behörde automatisch zugesendet ?

Antwort: Nein, er muss beantragt werden.

Frage: Was ist, wenn jemand seinen Kartenführerschein bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?

Antwort: Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung fahren.

Frage: Wann beginnt beim "Begleiteten Fahren" die Probezeit, wie lange dauert sie ?

Antwort: Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (Prüfbescheinigung), die Probezeit beträgt wie normal zwei Jahre.

Frage: Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten?

Antwort: Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende:

   -  Mindestalter 30 Jahre

  -  Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. fünf Jahren (ununterbrochen)

  -  maximal drei Punke im Verkehrszentralregister

Frage: Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt ?

Antwort: Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.

Frage: Welche Vorschriften muss der Begleiter im Bezug auf Alkohol beachten?

Antwort: Er darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Frage: Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?

Antwort: Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden. Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Frage: Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter fährt ?

Antwort: Die Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.

Frage: Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden ?

Antwort: Nach frühestens sechs Monaten, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.

Frage: Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen ?

Antwort: Die Klassen M, L und S. Fahrzeuge dieser Klassen dürfen dann auch ohne Begleitung geführt werden, da das Mindestalter bereits erreicht ist.